Führerschein Klasse B: Was darf ich fahren?
Vom Mofa bis zum 3,5-Tonner
Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B eigentlich fahren? Und ist die Nutzung von Anhängern erlaubt? AUTO BILD schafft Klarheit.
Wer den Führerschein Klasse B, also den Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Voraussetzung: Das Fahrzeug darf die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, und es dürfen nicht mehr als acht Personen befördert werden.
Führerschein Klasse B: Diese Fahrzeuge dürfen Sie fahren
In Klasse B sind auch die Klassen L und M miteingeschlossen. Die Klasse L besagt, dass Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben, gefahren werden dürfen. Wird ein Trecker in Kombination mit einem Anhänger verwendet, so darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Das besagt der Paragraf 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Ebenfalls in der Klasse L mit inbegriffen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kraftfahrzeuge, die für die Arbeit bestimmt sind und nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern) wie zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen. Der Führerschein Klasse AM erlaubt die Fahrt mit zweirädrigen Kleinkrafträder: Roller, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie Mofas.
Darf ich mit Klasse B einen Anhänger ziehen?
Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein. Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt. So ist es zum Beispiel mit Klasse B erlaubt, bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1990 Kilo, einen Anhänger mit 1500 Kilo zulässiger Gesamtmasse anzuhängen. Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96 (Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3500 kg und 4250 kg) oder die Führerscheinklasse BE (Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3500 kg zulässiger Gesamtmasse).
Alter Führerschein: Klasse 3 statt Klasse B.
Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Danach wurden die neuen Führerscheinklassen eingeführt, sodass die Klasse 3 jetzt den neuen Fahrerlaubnissen B, BE, L, AM, C1 und C1E entspricht. Zusätzlich zu dem mit Klasse B erlaubten Fahrzeugen, dürfen Inhaber des alten Führerscheins Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnenfahren. Außerdem dürfen Züge mit einer Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen samt Anhängern mit bis zu drei Achsen gefahren werden. Jedoch darf das Zugfahrzeug die 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Und dazu zählen:
• Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Trikes mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
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